Verzugszinsen-Rechner
Verzugszinsen berechnen
Ermitteln Sie die gesetzlichen Verzugszinsen und die 40-€-Verzugspauschale, die Ihnen bei einer überfälligen B2B-Rechnung zustehen — nach § 288 BGB. Die Zahlen aktualisieren sich, während Sie die Regler bewegen.
Ihre überfällige Rechnung
Standard 10.27 % = Basiszinssatz 1.27 % (Stand: 01.01.2026) + 9 Prozentpunkte für Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei Verbrauchergeschäften gelten 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank halbjährlich neu festgesetzt — passen Sie den Regler bei Bedarf an.
Das können Sie fordern
€42,21
Verzugszinsen
€40,00
Verzugspauschale
€82,21
Gesamte Verzugsforderung
€5.082,21
Jetzt fälliger Betrag (mit Rechnung)
Jetzt fälliger Gesamtbetrag
€5.082,21
Rechnung + Verzugszinsen + Verzugspauschale.
Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) neu festgesetzt; Angaben Stand 01.01.2026. Die Verzinsung erfolgt hier mit 365 Zinstagen (übliche Praxis, im Schaltjahr 366) — § 288 BGB schreibt keinen festen Teiler vor. Maßgeblich sind §§ 247, 288 BGB sowie der jeweils aktuelle Basiszinssatz.
Verzugszinsen berechnen — Beispiel
Ein durchgerechnetes Beispiel
Dieselbe Formel, Schritt für Schritt mit echten Zahlen — so sehen Sie genau, wie sich die Forderung zusammensetzt.
Schritt für Schritt
- 1. Rechnungsbetrag: 5.000 €
- 2. Verzugszinssatz: 10.27 % (Basiszinssatz + 9 Pp.)
- 3. Verzugstage: 30
- 4. Verzugszinsen = 5.000 × 0,1027 × 30 ÷ 365 = ≈ 42,21 €
- 5. + Verzugspauschale 40 € = 82,21 € Gesamtforderung
Verzugszinsen in Excel berechnen
Tragen Sie Ihre Werte in drei Zellen ein und nutzen Sie eine Formel:
B1 = 5000 (Betrag)
B2 = 10,27 (Zinssatz %)
B3 = 30 (Verzugstage)
B4 =B1*(B2/100)*(B3/365)
Im B2B-Fall addieren Sie die Verzugspauschale von 40 € hinzu.
Verzugszinsen, kurz
Was Ihnen bei Zahlungsverzug zusteht
Der gesetzliche Satz
Bei B2B-Entgeltforderungen sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) — aktuell 10.27 % p. a. (Basiszinssatz 1.27 %, Stand: 01.01.2026).
Die Verzugspauschale
Ist der Schuldner kein Verbraucher, kommen pauschal 40 € hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB) — einmal je Forderung, ohne Kostennachweis.
Ab wann es läuft
Verzugszinsen laufen ab Verzugsbeginn — spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB), nicht ab dem Rechnungsdatum.
FAQ
Verzugszinsen — häufige Fragen
Der gesetzliche Satz, die 40-€-Pauschale und ab wann eine Rechnung rechtlich als überfällig gilt.
Wie berechnet man Verzugszinsen?
Verzugszinsen = Rechnungsbetrag × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 365. Beispiel: Bei einer offenen Forderung von 5.000 €, einem Verzugszinssatz von 10,27 % und 30 Tagen Verzug ergibt sich (5.000 × 0,1027 × 30 ÷ 365) ≈ 42,21 € Verzugszinsen. Hinzu kommt im B2B in der Regel die Verzugspauschale von 40 €. Der Teiler 365 entspricht der üblichen Praxis (im Schaltjahr 366); er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen bei B2B-Rechnungen?
Bei Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Mit dem Basiszinssatz von 1,27 % (Stand: 01.01.2026) sind das aktuell 10,27 % pro Jahr. Bei Verbrauchergeschäften sind es 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), also 6,27 %. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt.
Was ist die Verzugspauschale von 40 Euro?
Ist der Schuldner kein Verbraucher, haben Sie bei Zahlungsverzug zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) — ohne Nachweis konkreter Kosten und einmal je Forderung, nicht je Mahnung. Wichtig: Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung (z. B. Anwalts- oder Inkassokosten) begründet ist. Sie ist also kein frei oben drauf zu addierender Betrag, wenn Sie zugleich externe Rechtsverfolgungskosten geltend machen.
Wann tritt Zahlungsverzug ein?
Verzug tritt grundsätzlich durch Mahnung nach Fälligkeit ein. Bei Entgeltforderungen kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug — ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab dem Verzugsbeginn, nicht ab dem Rechnungsdatum, laufen die Verzugszinsen.
Wie berechne ich Verzugszinsen in Excel?
Tragen Sie den Rechnungsbetrag in B1 ein, den Zinssatz in Prozent in B2 (z. B. 10,27) und die Verzugstage in B3. Verwenden Sie dann in B4 die Formel =B1*(B2/100)*(B3/365). Für die Verzugspauschale addieren Sie im B2B-Fall 40 € hinzu. Der Rechner oben übernimmt das automatisch, inklusive Aufschlüsselung von Zinsen, Pauschale und Gesamtforderung.
Den Betrag zu kennen ist einfach. Ihn durchzusetzen ist die Arbeit.
DueTrail wandelt überfällige Rechnungen in verwaltete Fälle mit nachvollziehbaren Mahnungen und festgehaltenen Zahlungszusagen um — damit Ihr Team konsequent nachfasst statt die Mahnung zu scheuen.