Nachschlagewerk · Deutschland

Gesetzliches Zahlungsziel einer Rechnung

Ist nichts vereinbart, ist eine Rechnung sofort fällig (§ 271 BGB) — ein gesetzliches Standard-Zahlungsziel gibt es nicht. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist ein Geschäftskunde automatisch in Verzug. Vereinbarte Zahlungsziele sind bis 60 Tage frei, darüber nur ausdrücklich. Unten alle Zahlungsfristen im Überblick, mit Paragraf und offizieller Quelle je Zeile.

Zuletzt geprüft am 17. Juli 2026 gegen das BGB (gesetze-im-internet.de) und die Bundesbank.

Markierte Zeilen sind gesetzliche Höchstgrenzen, die eine Vereinbarung nicht ohne Weiteres überschreiten darf.

Gesetzliche Zahlungsfrist je Situation in Deutschland, mit der Frist, der Regel und der Vorschrift.
SituationFristRegelGesetz & Quelle
B2B — kein Zahlungsziel vereinbartSofort fälligOhne Vereinbarung ist die Rechnung sofort fällig. In Verzug kommt ein Geschäftskunde auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.§ 271 Abs. 1, § 286 Abs. 3 BGB
B2B — Zahlungsziel vereinbartBis 60 TageEin Zahlungsziel ist frei vereinbar — bis 60 Tage nach Empfang der Gegenleistung ohne besondere Voraussetzungen.§ 271a Abs. 1 BGB
B2B — länger als 60 TageNur ausdrücklichEine längere Frist ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist.§ 271a Abs. 1 BGB
Öffentliche Hand als SchuldnerMax. 60 TageGrundsätzlich 30 Tage; mehr als 30 Tage nur ausdrücklich und bei sachlicher Rechtfertigung, mehr als 60 Tage stets unwirksam.§ 271a Abs. 2 BGB
Überprüfungs- oder AbnahmefristMax. 30 TageEine längere Prüf- oder Abnahmefrist ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig ist.§ 271a Abs. 3 BGB
Verbraucher als Schuldner (B2C)Sofort fälligFällig sofort bzw. zum vereinbarten Termin. Die 30-Tage-Verzugsregel greift nur, wenn die Rechnung besonders darauf hinweist — sonst ist eine Mahnung nötig. Die 40-€-Pauschale gilt nicht gegenüber Verbrauchern.§ 286 Abs. 3, § 288 Abs. 5 BGB

Die 60- und 30-Tage-Grenzen des § 271a BGB rechnen ab Empfang der Gegenleistung (nicht ab Rechnungsdatum); die 30-Tage-Verzugsregel des § 286 Abs. 3 BGB läuft ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung.

Wie Sie das lesen

Was die Zahlungsfristen bedeuten

Der Ausgangspunkt steht in § 271 BGB: Ohne Vereinbarung kann der Gläubiger die Zahlung sofort verlangen. Ein Zahlungsziel auf der Rechnung ist also kein Gesetz, sondern eine Vereinbarung — üblich, weil es beiden Seiten planbare Liquidität gibt. Ist die Zahlungszeit nach dem Kalender vereinbart, kommt der Kunde mit deren Ablauf sogar ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Für vereinbarte Ziele zieht § 271a BGB die Grenzen: mehr als 60 Tage nur ausdrücklich und nur, wenn das für den Gläubiger nicht grob unbillig ist — eine einseitige Schutznorm zugunsten dessen, der auf sein Geld wartet. Für die öffentliche Hand gilt grundsätzlich 30, höchstens 60 Tage; Prüf- und Abnahmefristen sind auf 30 Tage gedeckelt. Und bei Entgeltforderungen greift unabhängig davon die 30-Tage-Verzugsregel des § 286 Abs. 3 BGB — gegenüber Verbrauchern nur mit besonderem Hinweis auf der Rechnung.

Ab Verzug schulden Geschäftskunden von Gesetzes wegen Verzugszinsen: 10,52 % pro Jahr (Basiszinssatz 1,52 % zum 01.07.2026 + 9 Prozentpunkte, § 288 Abs. 2 BGB) plus die 40-€-Pauschale; gegenüber Verbrauchern sind es 6,52 % ohne Pauschale. Rechnen Sie den Betrag mit dem Verzugszinsen-Rechner durch, oder vergleichen Sie die gesetzlichen Verzugszinssätze aller EU-Länder.

Bevor Sie sich auf eine Frist verlassen: Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Regeln sind stabiles Gesetzesrecht, aber der Basiszinssatz ändert sich jedes Halbjahr (Stand 01.07.2026). Prüfen Sie im Zweifel den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de oder den aktuellen Basiszinssatz bei der Bundesbank.

Zahlungsziel & Zahlungsfrist — häufige Fragen

Was ohne Vereinbarung gilt, die 60-Tage-Grenze, Verzug ohne Mahnung und die aktuellen Verzugszinsen.

Welches Zahlungsziel gilt, wenn auf der Rechnung nichts steht?

Ist nichts vereinbart, ist die Rechnung sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB) — ein gesetzliches Standard-Zahlungsziel von 14 oder 30 Tagen gibt es in Deutschland nicht. Praktisch entscheidend ist der Verzug: Ein Geschäftskunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt diese 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung besonders darauf hinweist.

Wie lang darf ein Zahlungsziel maximal sein?

Zwischen Unternehmen sind bis zu 60 Tage nach Empfang der Gegenleistung frei vereinbar. Ein längeres Zahlungsziel ist nur wirksam, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist (§ 271a Abs. 1 BGB). Ist die öffentliche Hand Schuldner, gelten grundsätzlich 30 Tage — mit sachlicher Rechtfertigung höchstens 60, darüber ist die Abrede stets unwirksam.

Gibt es ein gesetzliches Mindest-Zahlungsziel?

Nein. Sie dürfen sofortige Zahlung verlangen oder ein kurzes Ziel wie 7 oder 14 Tage setzen — das Zahlungsziel ist Teil Ihrer Vereinbarung bzw. Ihrer AGB. Ohne Vereinbarung ist die Rechnung ohnehin sofort fällig. Verbreitet sind im B2B 14 oder 30 Tage; das ist Marktpraxis, keine gesetzliche Vorgabe.

Kommt mein Kunde auch ohne Mahnung in Verzug?

Ja, in zwei Fällen: wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender vereinbart ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), und — bei Entgeltforderungen — spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern setzt die 30-Tage-Regel einen besonderen Hinweis auf der Rechnung voraus. In allen übrigen Fällen bringt erst die Mahnung den Schuldner in Verzug.

Welche Verzugszinsen darf ich nach Ablauf berechnen?

Bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) — mit dem Basiszinssatz von 1,52 % (Stand 01.07.2026) aktuell 10,52 % pro Jahr. Gegenüber Verbrauchern sind es 5 Prozentpunkte, also 6,52 %. Dazu kommt im B2B die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).

Zahlungsziel, Zahlungsfrist, Fälligkeit — was ist der Unterschied?

Zahlungsziel und Zahlungsfrist meinen dasselbe: den Zeitraum, innerhalb dessen die Rechnung spätestens bezahlt sein muss. Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die Zahlung verlangen können. Ohne Vereinbarung fallen beide zusammen (sofort fällig); ein vereinbartes Zahlungsziel schiebt die Fälligkeit an dessen Ende.

Die Frist zu kennen ist das eine. Pünktlich bezahlt zu werden das andere.

DueTrail wandelt offene Rechnungen in verwaltete Fälle mit nachvollziehbaren Erinnerungen um — vor und nach der Fälligkeit — und hält Zahlungszusagen fest, damit konsequent nachgefasst wird statt nur, wenn jemand daran denkt.